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Kampagne zur Wiederbelebung

#heldkannjeder – Das Einmaleins der Wiederbelebung

Kampagne zur Wiederbelebung

Jährlich erleiden mehr als 50.000 Menschen deutschlandweit außerhalb eines Krankenhauses einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Nur jeder zehnte Betroffene überlebt. Denn bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand kommt es innerhalb von drei bis fünf Minuten zu Schäden im Gehirn, wenn keine Herzdruckmassage durchgeführt wird. Der Rettungsdienst benötigt jedoch durchschnittlich acht bis zehn Minuten und kommt somit beim Herz-Kreislauf-Stillstand meist zu spät. In mehr als der Hälfte der Fälle sind aber Personen anwesend, die eingreifen und durch eine Herzdruckmassage die Zeit bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsdienstes überbrücken können. Eine gut ausgeführte Laienreanimation, mithilfe der Herzdruckmassage, versorgt das Gehirn weiter mit Sauerstoff und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient überlebt, um das Dreifache. Die Laienreanimationsrate – der Anteil der Fälle, bei denen Laien vor Eintreffen des Rettungsdienstes versucht haben, zu reanimieren – lag im Jahr 2018 in Deutschland jedoch mit 39 Prozent deutlich unter den Quoten anderer europäischer Länder. Dort werden bis zu 80 Prozent erreicht. Schon bei einer Quote von 50 Prozent könnten jedoch jedes Jahr in Deutschland tausende Menschen mehr als bisher einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand überleben.

Aus diesem Grund startete die ADAC Stiftung gemeinsam mit der Pépinière Stiftung, dem Deutschen Rat für Wiederbelebung, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund  in der „Woche der Wiederbelebung“ (16. bis 22. September 2019) eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Laienreanimation. Der Aktionszeitraum dauerte mindestens bis zum 16. Oktober, dem „World Restart a Heart Day“.

Das Ziel ist, mithilfe von Plakaten und digitalen Medien die Bevölkerung zur Ersten Hilfe – insbesondere zur Laienreanimation – zu ermutigen und zu befähigen, indem die einfachen Schritte „Prüfen, Rufen, Drücken“ verinnerlicht werden. Um eine möglichst große Verbreitung zu erreichen, werden die Inhalte der Kampagne auf Plakaten und digitalen Medien in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs, an Haltestellen und an öffentlichen Plätzen gezeigt – mehr als 100 Verkehrsunternehmen, Städte, Landkreise und Gemeinden beteiligen sich bundesweit an der Aktion. Zudem wird in den Großstädten München, Berlin, Hamburg und Köln durch Werbeflächen von STROER an Haltestellen und öffentlichen Plätzen große Präsenz erlangt.

Allgemeines

  • Keine Angst, dem Betroffenen durch Hilfe weitere Schäden zuzufügen. Ohne Hilfe verschlechtert sich der Zustand automatisch weiter.
  • Unterlassene (zumutbare) Hilfeleistung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
  • Ersthelfer können grundsätzlich nicht zu Schadensersatz herangezogen werden (Ausnahmen: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
  • Ersthelfer sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen erlittene Personen- und Sachschäden versichert.
  • Kein Transport des Betroffenen im eigenen Pkw.

Erster Schritt: Prüfen

Der erste Schritt bei der Wiederbelebung lautet „Prüfen“: Bricht jemand zusammen, muss sofort geprüft werden, ob die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln reagiert und normal atmet. Falls keine Reaktion erfolgt und die Person gar nicht mehr oder nicht normal atmet (nach Luft schnappen ist kein normales Atmen), müssen unmittelbar Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Zweiter Schritt: Rufen

Der zweite Schritt lautet „Rufen“: Per Notruf muss der Rettungsdienst alarmiert werden. Im besten Fall erledigt das eine zweite Person, damit der Andere sofort und ohne Unterbrechung mit der Herzdruckmassage beginnen kann.
Notrufnummer: 112 (europaweit + USA)
Notrufe funktionieren sowohl im Festnetz als auch in allen Mobilfunknetzen ohne Vorwahl und sind gebührenfrei. Dafür wird bei Mobiltelefonen kein Entsperrcode benötigt.
Die Leistelle führt durch das Gespräch und stellt die folgenden W-Fragen:
• Wo ist es geschehen?
• Was ist geschehen?
• Wer meldet den Vorfall?
• Wie viele sind beteiligt
• Warten auf Rückfragen
Wichtig: Die Leitstelle beendet das Gespräch!

Hilfe per Telefon
Falls ein Laienretter nicht weiß, wie eine Herzdruckmassage funktioniert, oder sich unsicher fühlt, sollte der Mitarbeiter der Notrufleitstelle den Laienretter bei der Herzdruckmassage bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes anleiten. Das ist die sogenannte Telefon-Reanimation. Dazu sollte der Lautsprecher des Handys aktiviert werden, um fortlaufend über die Leistelle angewiesen werden zu können. Es ist auch möglich, dass die Leitstelle über ein handybasiertes System – zusätzlich zum Rettungsdienst – ausgebildete Ersthelfer alarmiert, die sich in der Nähe befinden.

Dritter Schritt: Drücken

Der dritte Schritt lautet „Drücken“: Am wichtigsten ist in dieser Situation die Herzdruckmassage. So funktioniert sie: Der Patient liegt auf einem harten Untergrund auf dem Rücken. Der Retter entkleidet den Oberkörper des Patienten, kniet sich neben dessen Brustkorb und legt seine Handballen, einen über den anderen, in die Mitte des Brustkorbes auf Höhe der Brustwarzen. Anschließend wird das Brustbein mit durchgestreckten Armen und den Schultern über dem Druckpunkt bei Erwachsenen mindestens fünf Zentimeter tief gedrückt. Dadurch wird das Blut aus dem Herzen in den Kreislauf transportiert. Unmittelbar danach muss der Brustkorb komplett entlastet werden, damit sich das Herz wieder mit Blut füllen kann. Auf diese Weise drückt und entlastet man abwechselnd 100- bis 120-mal die Minute, das entspricht ungefähr zwei Mal pro Sekunde – zum Beispiel im Rhythmus des Songs „Stayin‘ Alive“ der Bee Gees oder „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer. Die Herzdruckmassage darf bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht unterbrochen werden. Wenn möglich, sollten sich die Retter dabei alle zwei Minuten abwechseln.

Erste Hilfe: Beatmung, Defibrillator & stabile Seitenlage

Laien mit Erste-Hilfe-Kurs sollten zusätzlich eine Beatmung durchführen, falls diese dazu in der Lage und bereit sind. Das Beatmen kann die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient überlebt, weiter erhöhen – insbesondere, wenn es länger dauert, bis der Rettungsdienst am Unfallort eintrifft.

Ungefähr ein Viertel der Patienten mit einem außerklinischen Herz-Kreislauf-Stillstand könnte auch von einem automatisierten externen Defibrillator (AED) profitieren. Aber: Die Herzdruckmassage darf niemals unterbrochen werden, um einen AED zu holen. Mindestens zwei Laienretter müssen bei dem Patienten bleiben und ununterbrochen die Herzdruckmassage durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft. Ein Dritter kann den Defibrillator zum Unfallort bringen. Nachdem das Gerät eingeschaltet wurde, leitet der Defibrillator dann mit Sprachanweisungen durch die Reanimation.

Die stabile Seitenlage hingegen spielt beim Herz-Kreislauf-Stillstand keine Rolle. Wenn eine Person bewusstlos ist und gar nicht oder nicht normal atmet, hat sie einen Herz-Kreislauf-Stillstand und nur eine Herzdruckmassage hilft. Nur wenn eine bewusstlose Person normal atmet, kann die stabile Seitenlage helfen, die Atemwege offen zu halten. In diesem Fall muss die normale Atmung immer wieder sorgfältig überprüft werden und, wann immer es Zweifel gibt, muss mit der Herzdruckmassage begonnen werden.