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Einzelfallhilfe

Wir unterstützen bedürftige Unfallopfer

Persönlich, tatkräftig und direkt – für individuelle Mobilität und soziale Teilhabe

Im Verkehr, während der Arbeit oder in der Freizeit. Ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen kann jeden treffen. Körperliche oder geistige Beeinträchtigungen können das Leben von Unfallopfern und ihren Familien aus der Bahn werfen. Was zuvor ganz einfach war, wird plötzlich zum unüberwindbaren Hindernis. Die ADAC Stiftung möchte Menschen in dieser Situation zur Seite stehen: Wir unterstützen Betroffene darin, ihre persönliche Mobilität wiederherzustellen, um damit ihre Lebensqualität zu verbessern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dafür bieten wir persönliche professionelle Beratung und geben Zuschüsse für Sachleistungen oder therapeutische Maßnahmen.

 

Wer kann Unterstützung erhalten?

Die ADAC Stiftung fördert Menschen, die aufgrund eines Unfalls (egal welcher Art) vorübergehend oder dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen und in Folge des Unfalls in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und im Sinne des §53 der Abgabenordnung als wirtschaftlich bedürftig gelten. Die für die Förderung notwendigen Mittel dürfen nicht durch andere Kostenträger (wie beispielsweise Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen oder öffentliche Träger) gewährt werden. Die Förderung erfolgt immer mit dem Ziel, die Mobilität der Betroffenen wiederherzustellen oder zu verbessern. Die Förderkriterien werden durch das Casemanagement der Einzelfallhilfe geprüft.

 

Was fördert die Einzelfallhilfe?

Die durch die ADAC Stiftung geförderten Sachleistungen und Maßnahmen sind vielfältig – genauso vielfältig wie die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Antragstellenden. Die Förderungen finanzieren wir allein oder gemeinsam mit anderen Stiftungen und Organisationen – das hängt u.a. von der benötigten Fördersumme ab. Hier einige Förderbeispiele:

  • behindertengerechte Wohnungs-, Haus-, und Fahrzeugumbauten
  • Anschaffung behindertengerechter Fahrzeuge
  • Finanzierung von Mobilitätshilfen wie E-, Aktiv-, und Sportrollstühlen, Treppen- und Badewannenliften, elektrischen Rollstuhlzuggeräten, elektrischen Dreirädern
  • Finanzierung Rehabilitationsmaßnahmen und -geräten sowie Behandlungen

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Melden Sie sich in unserem Portal an, füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie ihre Dokumente hoch. Wir prüfen Ihre Unterlagen und das Beratungsteam meldet sich bei Ihnen.
Falls erforderlich, können Sie sich bei den Formalitäten auch von sozialen Diensten (zum Beispiel in REHA-Kliniken oder bei EUTB-Angeboten) unterstützen lassen.

Unser Beratungsteam berät Sie gern telefonisch oder per Mail, um grundsätzliche Fragen vorab zu klären.

Telefon: +49 89 76 76 34 50

E-Mail: einzelfallhilfe@stiftung.adac.de

Weitere Informationen über unsere mildtätigen Förderungen und Tipps zur Antragstellung erhalten Sie hier.

Antragstellung

Über folgendem Link gelangen Sie zu unserem Portal für Ihre Antragstellung. Dort können Sie sich anmelden, einen Antrag ausfüllen und benötigte Dokumente hochladen.

Zum Portal für die Antragstellung

Förderung eines elektrischen Rollstuhlzuggeräts

Im Jahr 2011 hat sich Frau Sabine Mai bei einem schweren Verkehrsunfall eine Fraktur des 5. und 6. Halswirbelkörpers zugezogen. Um mit ihrem vorhandenen Rollstuhl ohne Begleitung Hindernisse überwinden zu können und so ein zusätzliches Maß an Selbständigkeit und Sicherheit zu bekommen, hat ihr die ADAC Stiftung das elektrische Rollstuhlzuggerät Sopur Attitude Hybrid finanziert.

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Entwicklung eines e-Trikes für Rollstuhlfahrer

Paul Stappenbeck ist im Alter von 16 Jahren in Thailand mit dem Fahrrad auf regennasser Fahrbahn gestürzt und gegen eine Leitplanke geprallt. Seit dem Unfall ist er querschnittgelähmt und sitzt in einem Aktivrollstuhl. Um seine Mobilität im urbanen Raum von Berlin zu erhöhen, aber auch in der Freizeit flexibler mobil zu sein, hat er eine Firma gesucht, die ihm ein „elektrisch betriebenes Moped für Rollstuhlfahrer“ konstruiert. Die ADAC Stiftung förderte das Vorhaben finanziell.

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Wieder selbstständig in Bewegung

Die ADAC Stiftung half der jungen Frau dabei, einen Teil ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität zurückzugewinnen. „Endlich muss mich niemand mehr schieben und ich kann selbst entscheiden, wann und wohin ich mit dem Rollstuhl fahre.“

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Elektroantrieb für einen Rollstuhl von Amelie Ebner

Gemeinnützige Förderungen und Projekte im Bereich Einzelfallhilfe

Die ADAC Stiftung kann auch Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitspflege und Selbstorganisationen zur Unfallhilfe fördern, sofern die Förderungen dem Ziel der Wiederherstellung oder Erhaltung der persönlichen Mobilität und der Erleichterung des eingeschränkten Alltags der betroffenen Menschen entsprechen.

Erleben, was möglich ist! Der Mobilitätstag für Rollstuhlfahrer

Die Mobilitätstage der ADAC Stiftung waren eine Veranstaltungsreihe, die sich an Rollstuhlfahrende und deren Angehörige gerichtet hat. Die eintägigen Veranstaltungen wurden von der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V. (FGQ) an Querschnittzentren in ganz Deutschland durchgeführt und boten Wissenswertes zum Thema Querschnittlähmung sowie ein Training zur Stärkung der Alltagsmobilität.

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richtig mobil - Vom Klinikbett zum Sportverein

Rollstuhlfahrer benötigen nach der Erstbehandlung im Querschnittzentrum viele Informationen und vermehrt Unterstützung auf dem Weg in das alltägliche Leben. Das durch den Deutschen Rollstuhl-Sportverband e.V. (DRS) initiierte Projekt „richtig mobil“ hat sich zum Ziel gesetzt, mit einem attraktiven und hilfreichen Starterkit Unterstützung zu liefern. Die ADAC Stiftung steuert ein Leuchtmittel für den Rollstuhl bei und informiert über die Einzelfallhilfe für bedürftige Unfallopfer.

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ADAC Stiftung unterstützt Corona-Hilfsprojekt „Protect the Vulnerable“

Die ADAC Stiftung fördert die Anschaffung und die Verteilung von Mund-Nasen-Schutzmasken für assistenz- und pflegebedürftige Menschen mit Querschnittlähmung.

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