Gegenmaßnahmen sind angebracht, wenn …
- Sie einen hohen Prozentsatz – je nach Schulgröße etwa ab 10 oder 15 Prozent – an Elterntaxis verzeichnen,
- es tägliche Störungen des fließenden Verkehrs bzw. bei den Fußgängern gibt,
- es wöchentlich oder noch häufiger zum Halten in Halteverbotszonen, auf Fuß- oder Fahrradwegen kommt,
- mehrmals täglich in Busbuchten, Einfahrten oder eingeschränkten Halteverboten geparkt wird,
- gefährliche Wendemanöver – ggf. sogar mit Befahren von Fuß- oder Fahrradwegen – stattfinden oder
- Kinder täglich eine Straße ohne Querungshilfe oder sogar an Sichthindernissen überqueren müssen.