Aus diesem Grund dürfen sie nur fernab der Straße mit ihrem Laufrad fahren. Am besten sind die kleinen Raser in geschützten Bereichen aufgehoben (Spielplätze, Parkanlagen, Waldwege und leere Parkplätze). In verkehrsberuhigten Wohngebieten, wie Spielstraßen, dürfen sie allein, aber in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. In Begleitung Erwachsener dürfen sie auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Hier sollten Sie aber immer neben Ihrem Kind bleiben und mit ihm üben, Rücksicht auf andere Fußgänger zu nehmen. Auf der Straße (auch bei einer Überquerung) ist das Fahren mit dem Laufrad tabu! Üben Sie am besten mit Ihrem Kind, dass es in der Nähe einer Straße und vor dem Überqueren immer absteigt.
Am sichersten ist Ihr Kind, wenn es nie ohne Helm fährt. Dieser muss fest am Kopf sitzen mit einem gleichmäßigem Gurt-Dreieck um das Ohr herum sowie angezogenen – jedoch nicht zu festen – Kinnriemen. Stellen Sie außerdem die richtige Sattelhöhe beim Laufrad ein: wenn Ihr Kind sitzt und die Füße den Boden berühren, sollte das Bein nicht ganz ausgestreckt sein, damit das Abstoßen und Anhalten gut klappt.