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Ersthelfer-Alarmierungssysteme

Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung und der Björn Steiger Stiftung

Die ADAC Stiftung ist mit der Bertelsmann Stiftung und der Björn Steiger Stiftung eine Kooperation eingegangen, um die Entwicklung und Implementierung von Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen voranzutreiben. Diese Systeme gelten als potenzielle Maßnahme zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls und zur Erhöhung der Erfolgsrate bei Reanimationen in Deutschland.

Im Rahmen eines Hub-Formates bringen wir Schlüsselpersonen und Institutionen zusammen, um Lösungen für den flächendeckenden Einsatz sowie die Standardisierung und Vernetzung dieser Systeme zu entwickeln. Diese Systeme sind auch für den laufenden Gesetzgebungsprozess zur Reform der Notfallversorgung von Bedeutung.

Veröffentlichung Ergebnispapier 

Die ADAC Stiftung, Bertelsmann Stiftung und die Björn Steiger Stiftung haben gemeinsam das Ergebnispapier „Flächendeckende Alarmierung von Ersthelfern über vernetzte Ersthelfer-Alarmierungssysteme“ veröffentlicht und sprechen sich klar für einen bundesweiten Einsatz von untereinander vernetzten Systemen aus. Die Ergebnisse basieren auf einem inhaltlichen Austausch mit zentralen Expertinnen und Experten.

Zusammenfassung zum Ergebnispapier

  • Flächendeckende Einführung: Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierungssysteme sollten flächendeckend in Deutschland eingeführt werden, um die Notfallversorgung bei Herz-Kreislauf-Stillständen zu verbessern.
  • Interoperable Systeme: Notwendig sind interoperable Systeme, die eine überregionale Alarmierung ermöglichen, damit geschulte Laien als First Responder unabhängig von ihrem Aufenthaltsort alarmiert werden können.
  • Einheitliche Standards: Die Verankerung von einheitlichen Standards ist entscheidend, um die Zusammenarbeit der verschiedenen Systeme zu gewährleisten. Laut des juristischen Gutachtens könnte der Bund grundsätzlich technische Mindeststandards für Ersthelfer-Apps festlegen.
  • Einsatz geschulter Laien: Es ist empfehlenswert, geschulte Laien als Ersthelfer einzusetzen, statt ausschließlich auf den Einsatz von medizinischem Personal zu setzen. Laien können durch einfache Reanimationsschulungen qualifiziert werden, lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassagen und den Einsatz von Defibrillatoren durchzuführen. Zudem vergrößert der Einsatz von geschulten Laien die Anzahl an Helfern erheblich, was das System effektiver macht.
  • Absicherung der Ersthelfer: Die Rahmenbedingungen für die Absicherung der Ersthelfer sind ausreichend, um zivilrechtliche Haftungsrisiken, strafrechtliche Verantwortlichkeiten und sozialrechtliche Absicherungen abzudecken.
  • Gesicherte Finanzierung: Für den erfolgreichen Einsatz der Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierungssysteme braucht es eine gesicherte Finanzierungslösung. Der Verfasser des durch die Stiftungen in Auftrag gegebenen Gutachtens (Pitz 2024) zeigt auf, wie die Finanzierung schon im bestehenden Rechtsrahmen sichergestellt werden kann und unterbreitet einen Vorschlag, wie eine gesetzliche Klarstellung aussehen könnte, um Zweifel bei der Verantwortlichkeit für die Finanzierung zu vermeiden. Hiermit wird eine öffentliche Debatte angestoßen.

 

Zum Ergebnispapier

Juristisches Gutachten

Ergänzend zum Ergebnispapier wurde ein juristisches Gutachten veröffentlicht, das sich mit der bundesweiten Regelung technischer Standards für die eingesetzten Systeme beschäftigt.

Zum juristischen Gutachten