Stiftungs-Kooperation für Ersthelfer-Alarmierungssysteme
Gemeinsam für mehr erfolgreiche Reanimationen in Deutschland
Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierungssysteme können zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls und zur Erhöhung der Erfolgsrate bei Reanimationen in Deutschland beitragen. Um die Entwicklung und Implementierung solcher Systeme voranzutreiben, kooperiert die ADAC Stiftung mit der Bertelsmann Stiftung und der Björn Steiger Stiftung.
Gemeinsam bringen wir Schlüsselpersonen und Institutionen zusammen, um den flächendeckenden Einsatz, die Standardisierung und Vernetzung dieser Systeme zu unterstützen. Das ist momentan besonders relevant, weil eine gesetzliche Reform der Notfallversorgung ansteht.
Gemeinsame Veröffentlichung der Ergebnisse
Die ADAC Stiftung, Bertelsmann Stiftung und Björn Steiger Stiftung haben sich inhaltlich mit zentralen Expertinnen und Experten austauscht. Im gemeinsamen Ergebnispapier „Flächendeckende Alarmierung von Ersthelfern über vernetzte Ersthelfer-Alarmierungssysteme“ sprechen wir uns klar für einen bundesweiten Einsatz von untereinander vernetzten Systemen aus.
Zusammenfassung unserer Forderungen zu Ersthelfer-Alarmierungssystemen
- Flächendeckende Einführung: Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierungssysteme sollten flächendeckend in Deutschland eingeführt werden, um die Notfallversorgung bei Herz-Kreislauf-Stillständen zu verbessern.
- Interoperable Systeme: Dazu sind kompatible Systeme notwendig, die eine überregionale Alarmierung ermöglichen, damit geschulte Laiinnen und Laien als Ersthelfende unabhängig von ihrem Aufenthaltsort alarmiert werden können.
- Einheitliche Standards: Die Verankerung von einheitlichen Standards ist entscheidend, um die Zusammenarbeit der verschiedenen Systeme zu gewährleisten. Laut eines juristischen Gutachtens könnte der Bund grundsätzlich technische Mindeststandards für Ersthelfer-Apps festlegen.
- Einsatz geschulter Laiinnen und Laien: Es ist empfehlenswert, geschulte fachfremde Ersthelfende einzusetzen, statt ausschließlich auf den Einsatz von medizinischem Personal zu setzen. Ersthelfende können durch einfache Reanimationsschulungen qualifiziert werden, lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassagen und den Einsatz von Defibrillatoren durchzuführen. Zudem vergrößert der Einsatz von Fachfremden die Anzahl an Ersthelfenden erheblich, was das System effektiver macht.
- Absicherung der Ersthelfenden: Die Rahmenbedingungen für die Absicherung der Ersthelfenden sind ausreichend, um zivilrechtliche Haftungsrisiken, strafrechtliche Verantwortlichkeiten und sozialrechtliche Absicherungen abzudecken.
- Gesicherte Finanzierung: Für den erfolgreichen Einsatz der Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierungssysteme braucht es eine gesicherte Finanzierungslösung. Der Verfasser des durch die Stiftungen in Auftrag gegebenen Gutachtens (Pitz 2024) zeigt auf, wie die Finanzierung schon im bestehenden Rechtsrahmen sichergestellt werden kann und unterbreitet einen Vorschlag, wie eine gesetzliche Klarstellung aussehen könnte, um Zweifel bei der Verantwortlichkeit für die Finanzierung zu vermeiden. Hiermit wird eine öffentliche Debatte angestoßen.
Mehr erfahren Sie im Ergebnispapier, das wir hier als PDF bereitstellen.
Zum ErgebnispapierJuristisches Gutachten
Ergänzend zum Ergebnispapier wurde ein juristisches Gutachten veröffentlicht, das sich mit der bundesweiten Regelung technischer Standards für die eingesetzten Systeme beschäftigt.
Zum juristischen Gutachten