Als Elternteil sollten Sie Ihrem Kind daher vor allem folgende Aspekte mit auf die erste E-Scooter-Fahrt geben:
Der Reiz von E-Scootern oder auch E-Rollern ist gerade für Jugendliche groß. Alleine und vor allem spontan von A nach B zu fahren, ohne auf die Eltern angewiesen zu sein, bedeutet für viele junge Nutzer eine neu gewonnene Freiheit. Ab 14 Jahren ist die Fahrt mit einem E-Scooter gesetzlich erlaubt. Trotz vieler Vorteile des Fortbewegungsmittels, sollte Sicherheit beim Fahren an erster Stelle stehen. Denn vor allem die fehlende Erfahrung mit E-Scootern sowie der Teilnahme am Straßenverkehr kann für ungeahnte Risiken sorgen.
Als Elternteil sollten Sie Ihrem Kind daher vor allem folgende Aspekte mit auf die erste E-Scooter-Fahrt geben:
Zwar ist das Tragen eines Helms in Deutschland nicht vorgeschrieben, trotzdem sollte auf der Fahrt mit E-Scootern unbedingt ein Helm getragen werden. So können bei einem Unfall schwerere Verletzungen vermieden werden.
Die gesetzlich vorgeschrieben maximale Geschwindigkeit von E-Scootern liegt bei 20 km/h. Bei Gefälle können sie allerdings noch schneller werden. Was eine solche Geschwindigkeit bedeutet, ist vielen Erstnutzern nicht bewusst, die Geschwindigkeit wird unterschätzt. Gerade Jugendliche sollten daher langsamer fahren, dies gilt vor allem für die ersten Fahrten mit einem E-Scooter. Bei reduzierter Geschwindigkeit hat eine bessere Kontrolle über das Fortbewegungsmittel.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen E-Scooter einige Kriterien erfüllen. Ohne die Ausstattung mit Bremsen an Vorderrad und Hinterrad, einer Klingel sowie Beleuchtung vorne und hinten ist die Fahrt nicht erlaubt. Auch Seitenreflektoren muss ein E-Scooter haben. Als Elternteil sollten Sie darauf achten, dass diese Vorgaben erfüllt sind und mit Ihrem Kind regelmäßig eine Prüfung des Zustands durchführen.
Außerdem ist es in immer mehr Städten in Deutschland verboten, E‑Scooter in Bussen und Bahnen mitzunehmen, weil unsichere Lithium‑Ionen‑Akkus ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko darstellen. Für Familien bedeutet das: E‑Scooter können somit nicht immer als Lösung für die „die letzte Meile“ im ÖPNV genutzt werden. Eltern sollten deshalb vorab prüfen, welche Regeln in ihrer Stadt gelten, um Stress auf dem Schulweg oder bei Freizeitfahrten zu vermeiden.
Nach Kauf eines E-Scooters und vor der ersten Fahrt muss das Fahrzeug zunächst versichert werden. Es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Versicherungsplakette angebracht werden. Ohne diese beiden Maßnahmen macht man sich bei Fahrten auf öffentlichen Wegen strafbar. Eine solche Versicherung kann eine minderjährige Person nur mit Einwilligung eines Elternteils abschließen.
Die Fahrt mit einem E-Scooter ist ab 14 Jahren erlaubt. Jedoch gilt dies nur für E-Scooter, die im Besitz eines Jugendlichen sind. Für das Ausleihen eines E-Scooters gilt als Voraussetzung Volljährigkeit. Erst ab 18 Jahren kann man den Vertrag mit dem Verleihdienst schließen, der bei der Miete eines E-Scooters fällig wird. Wer mit einem Leihroller unterwegs ist, ist automatisch über den Anbieter versichert.
Gerade als Anfänger ist es wichtig, sich zunächst auf die Geschwindigkeit, die schnelle Beschleunigung und auf das neue Fahrgefühl mit einem E-Scooter einzustellen. Längere Fahrten sollten daher zunächst vermieden werden. Es ist vielmehr sinnvoll, zunächst einige Testfahrten zu absolvieren, um Sicherheit zu gewinnen. Ein Erwachsener sollte dabei anwesend sein.
Bei Kauf eines E-Scooters ist vor allem auf die Größe und das Gewicht zu achten. Zudem sollte der Lenker des E-Scooters verstellbar sein, um optimal auf die Größe des Jugendlichen angepasst werden zu können. Auch vor dem Ausleihen eines E-Scooters sollte man auf diese Aspekte achten. So hat man länger etwas vom Fahrspaß und zudem können Rücken- und Haltungsprobleme vermieden werden. Um den Roller leicht tragen zu können, sollte er nicht mehr als 12 bis 13kg wiegen. Falls der Akku zur Neige geht, kann der E-Roller so problemlos zusammengeklappt und getragen werden.
Auch auf die richtigen Reifen kommt es an. Je größer und dicker die Reifen, desto sicherer ist man unterwegs, da mehr Halt vorhanden ist. Dies ist vor allem auf nasser Fahrbahn hilfreich. Als Orientierung dient ein Durchmesser von 20 Zentimetern.
Infos zu den geltenden Regeln für E-Scooter finden Sie nachfolgend:
E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese nicht vorhanden sind, kann auch auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Keine Nutzung von E-Scootern zu zweit: Ein E-Scooter muss immer allein gefahren werden.
Beim Abstellen/Parken des E-Scooters muss darauf geachtet werden, diesen am Straßenrand oder Gehweg so abzustellen, dass kein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer behindert oder gefährdet wird.
E-Scooter gelten aufgrund ihres Motors auch als Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass hier dieselben Promillegrenzen wie bei einem Auto greifen. Für Erwachsene unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot, Personen ab 21 Jahren erhalten ab 0,5 Promille einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug). Zum Vergleich: Beim Radfahren liegt die Promillegrenze mit 1,6 Promille deutlich höher – aber bei einem Fahrrad muss man selbst in die Pedale treten und es läuft kein Motor.
Bei Nicht-Beachtung der Straßenverkehrsregeln drohen Bußgelder und man muss bei Fahrt auf dem Gehweg zwischen 15 und 30 Euro zahlen. Fährt man bei Rot über die Ampel werden zwischen 60 bis 180 Euro fällig.
Als Alternative zum E-Scooter bietet sich ein Tretroller für Kinder und auch Jugendliche an. Wir unterstützen Sie mit Tipps und Tricks rund um die sichere Beherrschung des Tretrollers durch ihr Kind.