Kinder und Familie
Verkehrssicheres Fahrrad
Um mit dem Fahrrad sicher unterwegs zu sein, ist das A und O die Verkehrssicherheit des Fahrrads.
Spätestens nach dem ersten großen Einkauf mit Fahrrad, Kind und Kegel schaut man sich sehnsüchtig nach einem Lastenfahrrad um. Doch welches ist das Richtige und auf was muss man achten? Wir haben hier ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.
Für einen Anhänger spricht, dass er kostengünstig, einfach unterzubringen und flexibel an verschiedene Fahrräder anzubringen ist. Wer aber mehr als zwei Kinder oder ein Kind über sieben Jahre transportieren möchte, braucht eine andere Lösung, denn das ist in Anhängern nicht erlaubt.
In einem Lastenfahrrad ist deutlich mehr Platz und auch mehr Zuladung erlaubt (meist bis etwa 200 kg). Bei vielen Lastenrädern sitzen die Kinder vorne – also immer im Blick und besser für die Kommunikation. Gewöhnungsbedürftig ist die etwas starrere Lenkung. Und es braucht eine größere Abstell- bzw. Unterstellmöglichkeit. Die Kosten liegen so in etwa zwischen 1.500 und 2.700 Euro.
Das zweirädrige Lastenrad ist flexibler in den Kurven, und schmaler, also das Richtige für die, die sportlich unterwegs sind und nur ein bis zwei Kinder transportieren möchten.
Das dreirädrige Lastenrad braucht zwar mehr Platz in der Unterbringung, ist dafür aber kippsicher und gut geeignet für den Stopp-and-Go-Stadtverkehr. Hier gibt es drei Lenkungsarten:
Ein Elektro-Lastenrad bietet sich an, wenn steilere Strecken oder größere Lasten bzw. mehrere Kinder damit zu bewältigen sind. Diese Räder können dann bis zu 5.000 Euro kosten.
Je höher die Last und die Geschwindigkeit, desto wichtiger sind:
Und achten Sie auch darauf, dass der Akku aufgrund der Diebstahlgefahr abschließbar, aber auch unkompliziert auszubauen ist, da er nicht über längere Zeit am geparkten Fahrrad verbleiben sollte.
Doch lieber mit dem Auto? Das Lastenrad hat gerade auf Kurzstrecken oft Vorteile: man ist schneller, steht nicht im Stau, findet leichter Parkplätze, schont die Umwelt und bewegt sich mehr im Alltag.
Bei der Sonderausstattung gilt das Motto: Jeder, wie er es braucht. Hilfreich können beispielsweise sein:
Die rechtliche Lage: Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gelten als Fahrräder, es gelten also die gleichen Rechte und Pflichten. So darf man beim Abstellen oder Parken auf dem Gehweg keine Fußgänger behindern. Es gilt aber folgender Zusatzbonus: Lastenräder dürfen auch auf der Fahrbahn geparkt werden.