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Für bessere Überlebenschancen

ADAC Stiftung befürwortet eine bundesweite Pflicht zur Umsetzung von Telefonreanimation in Leitstellen

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand kommt es auf jede Sekunde an. Die ADAC Stiftung setzt sich deshalb dafür ein, eine bundesweite Pflicht zur Umsetzung der Telefonreanimation in Leitstellen zu etablieren. Denn je schneller Hilfe geleistet werden kann, desto größer sind die Überlebenschancen. Die sogenannte Telefonreanimation, bei der Anrufer, die einen Notruf wegen Verdacht auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand absetzen, Schritt für Schritt zur Wiederbelebung der betroffenen Person angeleitet werden, kann entsprechend zur Lebensrettung einen wichtigen Beitrag leisten. Sie gilt als eine der effektivsten Maßnahmen, da auch eine von medizinischen Laien durchgeführte Herzdruckmassage das Gehirn i.d.R. weiter mit Sauerstoff versorgt und die Überlebenschancen so um das Dreifache erhöht.

Studienergebnisse zu aktuellem Umsetzungsstand der Telefonreanimation zeigen Verbesserungsbedarf

Eine von der ADAC Stiftung durchgeführte Studie, an der 166 von 249 Rettungsleitstellen teilgenommen haben, hat ergeben, dass die Telefonreanimation theoretisch in allen Rettungsleitstellen durchgeführt werden kann. Eine ausreichende Umsetzungsquote (>80%) erreichten allerdings weniger als die Hälfte der teilnehmenden Leitstellen. Als größten Hinderungsgrund gaben 47% der Leitstellen das parallel abzuarbeitende Notrufaufkommen an. Auch die inhaltliche Ausgestaltung ist uneinheitlich, jedoch befürworten 78% der befragten Leitstellen eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Telefonreanimation.

Die Studie wurde gemeinsam mit der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, dem Deutschen Rat für Wiederbelebung e.V. (GRC) sowie mit Unterstützung des Fachverbandes Leitstellen e.V. durchgeführt.

Zu den Studienergebnissen:
Implementierungsstand der Telefonreanimation durch Rettungsleitstellen in Deutschland